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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Website-Service und Abonnement von Tischweb.

Vertragspartner

Mirjam Partecke
Einzelunternehmerin
handelnd unter „Tischweb"
Lehen 54
84367 Zeilarn
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG – keine Umsatzsteuer ausgewiesen

Vertrag und Leistung

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienst- und Werkleistungen im Rahmen unseres Website-Service-Modells, die zwischen Mirjam Partecke, Einzelunternehmerin, handelnd unter „Tischweb" (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) geschlossen werden.

(2) Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen. Durch das Aktivieren der Checkbox „Ich bin B2B“ sowie die Bestätigung des Kaufs im Checkout-Prozess erklärt der Kunde rechtsverbindlich, dass er den Vertrag in seiner Kapazität als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und automatisierter Vertragsschluss

(1) Der Vertragsgegenstand umfasst die Konzeption, das Design und die technische Erstellung einer Website (Einrichtungsphase) sowie das anschließende Hosting, die technische Wartung und die Bereitstellung der Website im Internet für die Dauer der Vertragslaufzeit (Abonnementphase).

(2) Die Präsentation der Dienstleistungen auf der Website der Agentur stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Durch das Durchlaufen des automatisierten Checkout-Prozesses und das Klicken des Buttons „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Agentur den Eingang der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail bestätigt.

(3) Die Agentur nutzt für das Hosting und den Betrieb der Websites Infrastruktur von Drittanbietern (z. B. Netlify, Railway). Die Agentur schuldet eine branchenübliche Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für die ununterbrochene Erreichbarkeit, sofern Ausfälle durch den Drittanbieter verursacht werden.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Erstellung der Website erforderlichen Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Impressumsdaten etc.) rechtzeitig und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch eine verspätete oder unvollständige Bereitstellung von Inhalten durch den Kunden entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Die Verpflichtung zur Zahlung der Einrichtungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

Vergütung und Betrieb

§ 4 Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung besteht aus einer einmaligen Einrichtungsgebühr (Setup-Gebühr) und einer monatlichen wiederkehrenden Pauschale (Service-Gebühr). Alle Preise sind Endpreise. Es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG).

(2) Bei innergemeinschaftlichen Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten kann die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse-Charge) gelten, sofern der Kunde eine gültige USt-IdNr. angibt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Auf Rechnungen der Agentur wird gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen.

(4) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung im Checkout ausgewiesenen Preise (monatliche Service-Gebühr, etwaige einmalige Einrichtungs- oder Website-Gebühren sowie zubuchbare Module und Optionen).

(5) Die erste monatliche Service-Gebühr ist unmittelbar fällig und wird unmittelbar nach Abschluss des Checkout-Prozesses erhoben und vom Kunden an diesem Zeitpunkt eingezogen. Ein Go-Live bzw. die Bereitstellung des Hostings stellt keinen eigenständigen Auslöser für die Fälligkeit dar.

(6) Zahlungen erfolgen über Stripe oder PayPal. Der Kunde ermächtigt die Agentur, die fälligen Beträge über die hinterlegte Zahlungsmethode wiederkehrend einzuziehen.

(7) Preisanpassung: Die Agentur ist berechtigt, die monatliche Service-Gebühr nach Ablauf des jeweils vereinbarten Vertragszeitraums zur Anpassung an gestiegene Kosten mit einer Frist von vier Wochen angemessen, maximal jedoch um 5 % pro Kalenderjahr, zu erhöhen.

(7a) Widerspricht der Kunde einer Preisanpassung nach Abs. 7 nicht, gilt die Anpassung als angenommen. Der Kunde kann den Vertrag abweichend von § 9 innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.

(8) Preisschutz: Kunden, die den optionalen Preisschutz aktiv gebucht haben, sind von Preisanpassungen gemäß Abs. 7 ausgenommen. Ihr vereinbarter Monatspreis bleibt für die gesamte Laufzeit des Abonnements garantiert.

(9) Preisschutz ist monatlich zubuchbar und monatlich mit einer Frist von fünf Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündbar, unabhängig von der Laufzeit des Basisvertrags. Der zum Zeitpunkt der Buchung angezeigte Preis gilt als vereinbart.

§ 4a Provisionsbasierte Abrechnung (Modul Bestellungen)

(1) Anstelle der monatlichen Pauschale für das Modul Bestellungen kann der Kunde die provisionsbasierte Abrechnung wählen (Grundgebühr €0).

(2) Die Provision beträgt 3,5 % des Brutto-Bestellwerts (inkl. USt.) je über das Bestellsystem vermittelter Bestellung; für Bestellungen über QR-Code am Tisch 1,5 %.

(3) Die Abrechnung erfolgt monatlich nachträglich; der Einzug erfolgt über die hinterlegte Zahlungsmethode (Stripe).

(4) Der Kunde kann monatlich zum Ende des Abrechnungsmonats in die Pauschalabrechnung (€39/Monat) wechseln; ein Rückwechsel ist ebenfalls monatlich möglich.

§ 5 Abnahme und Go-Live

(1) Nach Abschluss der Einrichtungsphase stellt die Agentur dem Kunden die Website zur Prüfung zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, die Website innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung abzunehmen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

(2) Die Abnahme gilt als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde innerhalb der 14-Tage-Frist keine wesentlichen Mängel in Textform meldet oder die Website in den Echtbetrieb überführt wird (Go-Live).

§ 6 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Agentur räumt dem Kunden an der erstellten Website für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und auf den Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein.

(2) Es handelt sich um ein Mietmodell („Website-as-a-Service“). Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes oder der Designdateien nach Vertragsende besteht nicht.

§ 7 Acceptable Use und Notfall-Sperrung

(1) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der auf der Website bereitgestellten Inhalte allein verantwortlich.

(2) Die Agentur ist berechtigt, die Website bei begründetem Verdacht auf Rechtsverstöße oder Gefährdung der Infrastruktur ohne Vorankündigung zu sperren. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt bestehen.

Haftung, Laufzeit und Schlussbestimmungen

§ 8 Haftungsbeschränkung und Freistellung

(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Der Kunde stellt die Agentur von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Inhalten beruhen, die der Kunde bereitgestellt hat.

(4) Die Agentur ist ausschließlich technischer Dienstleister für die Zahlungsabwicklung. Zahlungen der Gäste des Kunden werden über den vom Kunden selbst betriebenen Stripe-Connect-Account unmittelbar an den Kunden ausgezahlt; die Agentur vereinnahmt zu keinem Zeitpunkt Gästezahlungen. Für Handlungen oder Unterlassungen des Zahlungsdienstleisters (Stripe) selbst haftet die Agentur nicht.

§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird je nach gebuchtem Plan entweder als monatlich rollierend („Monatlich“) oder als gebundenes Abonnement für 6 bzw. 12 Monate („Commitment“) geschlossen. Bei „Monatlich“ besteht keine über den jeweiligen Abrechnungsmonat hinausgehende Bindung. Bei einem 6- oder 12-Monats-Commitment ist eine Kündigung während des vereinbarten Vertragszeitraums ausgeschlossen.

(2) „Monatlich“: Der Kunde kann den Vertrag jederzeit zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats mit einer Frist von fünf Tagen kündigen. Nach Ablauf eines 6- oder 12-Monats-Commitments kann der Kunde den Vertrag erstmals monatlich mit einer Frist von fünf Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats kündigen.

(3) Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um einen weiteren Monat. Nach Ablauf eines 6- oder 12-Monats-Commitments setzt sich der Vertrag automatisch als monatlich rollierendes Abonnement fort; der monatliche Preis entspricht dem monatlichen Preis, der während des ursprünglichen Commitment-Zeitraums vereinbart war.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)

Die Parteien halten die DSGVO ein. Für die Datenverarbeitung im Auftrag schließen die Parteien einen separaten AVV gemäß Art. 28 DSGVO ab.

§ 11 Referenzwerbung

Die Agentur darf den Kunden als Referenz nennen, sofern dieser nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 12 Barrierefreiheit (BFSG)

Die Agentur gestaltet die von ihr bereitgestellte Infrastruktur nach den Anforderungen des BFSG und unterstützt Kunden bei der barrierefreien Ausgestaltung. Für vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur.

(3) Sollten Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam.

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